Was ist eine barrierefreie Website?
Barrierefreie Websites sind für alle Internet-Benutzerinnen und -Benutzer zugänglich. Mit allen sind auch jene einbezogen, die nicht in der üblichen Weise die Information am Bildschirm lesen können oder wollen:
- körperlich Behinderte können oft Maus oder Tastatur nicht bedienen
- Sehbehinderte mit genügendem Sehrest verwenden Software, die den Bildschirminhalt stark vergrössert. Stark Sehbehinderte bzw. Blinde lassen sich Webseiten von einem «Screenreader» (Bildschirm-Leseprogramm) vorlesen
- für Lernbehinderte oder Menschen mit Wahrnehmungsstörungen müssen die Inhalte einfach verständlich und gut gegliedert sind
- viele arbeiten einfach lieber mit der Tastatur als mit der Maus
Accessibility («Zugänglichkeit, Barrierefreiheit») und Usability («Benutzerfreundlichkeit»)
Grundsätzlich sind barrierefreie Websites immer auch benutzerfreundliche Websites. Davon profitieren nicht nur behinderte Menschen.
- Die einfache Strukturierung einer Website ermöglicht für alle das bessere Auffinden der angebotenen Inhalte.
- Durch die strikte Einhaltung der W3C-Standards bei der Erstellung von Websites entsteht besser strukturierter Code. Dies bringt leichtere und somit schneller geladene Seiten mit sich. Ebenfalls begünstigt es die Arbeit der Robots der verschiedenen Suchmaschinen was u. U. zu einer besseren Positionierung in den Suchresultaten führen kann.
- Probleme bei der Anzeige der Seiten im Browser durch fehlerhaften Code werden auf ein absolutes Minimum beschränkt.
- Elemente wie z.B. JavaScript, die durch ein Hilfsmittel wie ein Screenreader nicht interpretiert werden können, kann auch ein Browser mit ausgeschaltetem JavaScript nicht interpretieren.
Für Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zu Informationen aus dem Internet besonders wichtig. So gibt es beispielsweise keine Zeitungen oder Fahrpläne in Blindenschrift. Im Internet wird all das auch für Behinderte zugänglich. Dies erleichtert ihren Alltag erheblich und trägt zur Selbständigkeit bei.
Seit dem 1. Januar 2004 gilt in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Es schreibt unter anderem für die Websites von Behörden vor, dass sie sich an die Regeln für behindertengerechtes Webdesign halten müssen.
Nachteile
Je nach Komplexität des Designs der Website, können bei 100%er Barrierefreiheit optisch störende Effekte bei der Anzeige entstehen wenn der Browser älter ist als:
- Internet Explorer 5.0
- Netscape 7.1
- Mozilla 1.5
- Firefox 1.0
- Opera 6
- Safari 1.2.3
Falls die Unterstützung älterer Browser-Versionen jedoch gewünscht wird, kann dies problemlos umgesetzt werden. Durch den Einsatz von Tabellen für das Design kann das Problem gelöst werden. Der Nachteil ist wieder schwererer Code sowie Unannehmlichkeiten beim Benutzen eines Screenreaders.
Fazit
Aus verschiedenen Gründen ist das barrierefreie Webdesign zukunftsweisend. Man nehme beispielsweise die Neu- oder Weiterentwicklung der verschiedenen Browser: Neu werden wegen der Online-Werbeflut PopUp-Fenster bereits von den Browsern blockiert. Ein Screenreader kann dieses auch nicht interpretieren.
Nicht nur aus Sicht behinderter Menschen ist es wichtig Websites einfach und mit minimalem technischen Schnickschnack zu gestalten. Auch die Entwicklungen im Internet im Allgemeinen müssen im Auge behalten werden. Dies schliesst jedoch ein ansprechendes Design für nicht Sehbehinderte nicht aus!